Die Ergotherapie gilt als Heilmittel gemäß § 124 Abs. 1 SGBV
Seelisch/psychische Erkrankungen bei Kindern und Erwachsenen mit formalen Denkstörungen, Strukturproblemen und Lernproblemen. Störung der Körpereigenwahrnehmung, veränderte, verzögerte Wahrnehmungsprozesse mit verminderter Reaktion und Bewegung im physischen und psychischen Kontext. Soziale Anpassungs- und/oder Integrationsprobleme, Ängste und Zwänge, mangelnde Flexibilität und Vermeidung.