Therapieangebote
In freundlicher Atmosphäre bieten wir gezielte patientennahe Behandlungen in folgenden Bereichen
Wer bekommt Ergotherapie verordnet?
Menschen die durch Behinderung, Störung/Verzögerung der Wahrnehmung oder seelische Erkrankung nicht mehr befähigt sind die Anforderungen des täglichen Lebens zu verrichten. Dies können berufliche, soziale Anforderungen sein, aber auch Anforderungen aus dem Haushalt und der Selbstversorgung und Selbststrukturierung. Kinder und Erwachsene mit Behinderung durch neurologischer Schädigung im Bereich des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), dem periferen Nervensystems (Nerven von Rumpf, Gliedmaßen, Organen). Personen die durch orthopädische Erkrankungen oder Verletzungen oder genetisch bedingt beeinträchtigt sind.
Genauer bezeichnet sind Körperstrukturen betroffen, welche der Aufrechthaltung und Fortbewegung des Körpers dienen, wie z.B. Knochen, Bänder und Sehnen sowie Muskeln und Nerven usw. Menschen speziell mit Unfallverletzungen der Hand, Narbenverletzungen, Amputation und sonstigen traumatischen Verletzungen der Hand und den damit verbundenen Körperstrukturen.
Ebenso zählen genetisch bedingten Behinderungen bzw. Veränderungen der Hand, rheumatische und neurologische Erkrankungen dazu. Die zertifizierte Handtherapie und der Bau von individuell angepassten Schienen sind Konzepte der Ergotherapie gesondert für die Handrehabilitation.
Kinder mit Entwicklungsverzögerung und Entwicklungsstörungen in der Grob- und Feinmotorik, Sinneswahnehmung- und Wahrnehmungsverarbeitung und der Sprache, hyperaktive Kinder, Kinder mit Lernstörungen in der Vor- und Grundschule und Kinder mit psychosozialen Störungen. Kinder und Erwachsene die seelisch/psychisch erkrankt sind, wodurch Symptome wie formale Denkstörungen und Strukturprobleme und Lernprobleme entstanden sind. Störung der Körpereigenwahrnehmung, veränderte oder verzögerte Wahrnehmungsprozesse mit verminderter Reaktion und Bewegung im physischen und psychischen Kontext. Soziale Anpassungs- und/oder Integrationsprobleme, Ängste und Zwänge, mangelnde Flexibilität und Vermeidung. Eltern und Angehörige die Beratung bezüglich der Therapie und Hilfsmittelversorgung benötigen.
Die Ergotherapie gilt als Heilmittel gemäß § 124 Abs. 1 SGBV und wird ärztlich verordnet.